KONTAKT
TEXTDEPARTMENT
Holger Dabow
Karl-Marx-Platz 3, 99084 Erfurt
T. +49 361-55 05 74 01
M. +49 157-79 74 02 83
F. +49 361-55 05 74 02
E. dabow[at]textdepartment.com
W. www.textdepartment.com
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN [AGB]
AGB von Dipl.-Kaufm. Holger Dabow, freier Konzeptionstexter und PR-Redakteur, im Folgenden „Textdepartment“ genannt.
Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
[A] AUFTRAGSVERGABE
[A.1] Gegenstand der nachfolgenden AGB sind die kreativen Leistungen sowie sonstigen Arbeiten von Textdepartment.
[A.2] Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, sind die AGB Bestandteil jedes schriftlichen wie mündlichen Vertrages zwischen Textdepartment und dem Auftraggeber.
[A.3] Mit der schriftlichen Annahme eines Angebots (Auftragsbestätigung) an Textdepartment gilt ein Auftrag als rechtsverbindlich erteilt.
[A.4] Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, wenn sie von Textdepartment schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den AGB des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
[B] URHEBER- UND NUTZUNGSRECHT
[B.1] Sämtliche Ergebnisse von Textdepartment, wie Texte, Konzepte, Ideen und Vorarbeiten unterliegen unabhängig von ihrer „Schöpfungshöhe“ dem Urheberrecht (§ 2 UrhG). An den von Textdepartment erstellten Leistungen werden Nutzungsrechte nach individueller Vereinbarung übertragen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
[B.2] Die Texte und Konzepte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Textdepartment weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Textdepartment eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
[B.3] Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die mit Textdepartment individuell vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
[B.4] Werden Arbeiten später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist Textdepartment berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der angemessenen Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
[C] ABNAHME
[C.1] Abgelieferte Arbeiten und sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, Teile der Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Eine Nichtabnahme muss ausdrücklich und mit detaillierten Gründen schriftlich innerhalb von 10 Tagen erklärt werden. Unwesentliche Abweichungen (z. B. bei Zweifelsfällen der Rechtschreibung) berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeber-Seite nach Auftragserteilung. Wenn innerhalb der 10-tägigen Reklamationsfrist Beanstandungen eingehen, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Textdepartment eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu geben.
[C.2] Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Texter behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
[C.3] Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Hiervon wird der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt.
[D] VERGÜTUNG
[D.1] Erstberatungen, Terminanfragen und Auskünfte sind immer kostenlos.
[D.2] Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 1.2) abgegolten.
[D.3] Die Anfertigung von Texten, Konzepten, Ideen und sonstige Tätigkeiten, die Textdepartment für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Erstellung umfangreicher Kostenvoranschläge, soweit sie über einfache Angebote hinausgehen.
[D.4] Texte, Konzepte und Ideen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der getroffenen Vereinbarungen und orientiert sich an marktüblichen Preisen. Es gelten die Honorarempfehlungen des Fachverbandes Freier Werbetexter e.V. (FFW) bzw. der Allianz deutscher Designer e.V. (AGD).
[D.5] Pauschalen gelten als verbindlich, solange sich der Leistungsumfang, auf dessen Basis die Pauschalen kalkuliert wurden, nicht verändert. Textdepartment verpflichtet sich, Veränderungen des Leistungsumfangs von mehr als 10 % anzuzeigen, sobald diese im Arbeitsablauf absehbar werden.
[D.6] Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen bzw. eindeutiger Bestandteil des Auftrags sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
[D.7] Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Texten und Konzepten werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, gesondert berechnet.
[D.8] Beide Seiten können den Auftrag kündigen. In diesem Fall sind die Honorare der bereits abgeschlossenen Auftragsarbeiten nach geleistetem Aufwand zu berechnen. Im Fall einer Stornierung von Kundenseite, wird ein Teilhonorar der bereits begonnenen Auftragsarbeiten in Höhe der aufgewendeten Stunden zum Honorarsatz von 55,00 EUR / Stunde in Rechnung gestellt.
[D.9] Verzögert sich die Durchführung der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Textdepartment eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
[E] FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG
[E.1] Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb von sieben Werktagen zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
[E.2] Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert dieser von Textdepartment hohe finanzielle Vorleistungen, so sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten – und 1/3 bei finaler Ablieferung.
[E.3] Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 14 Tagen kann Textdepartment. Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozent über dem gültigen Basiszinssatz verlangen. Der jeweilige Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich neu festgelegt und ist unter „www.bundesbank.de“ einsehbar. Mahngebühren werden pauschal mit jeweils 15 EUR für die 1. und 30 EUR für die 2. Mahnung erhoben. Die Kosten ab der 3. Mahnung für amtsgerichtliche Mahnverfahren, Rechtsanwalt und Inkassobüro trägt der Zahlungssäumige. Diese Vereinbarung bleibt unberührt von der Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens durch den Auftraggeber.
[F] FREMDLEISTUNGEN
[F.1] Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Textdepartment abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber nach gemeinsamer Abstimmung Textdepartment im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme von Kosten.
[F.2] Textdepartment ist berechtigt, und soweit nichts anderes vereinbart ist, die zur Auftragserteilung notwendigen Fremdleistungen (Grafik, Druck, Programmierung o.Ä.) im eigenen Namen oder im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Textdepartment eine entsprechende Vollmacht zu erteilen bzw. er erteilt sie automatisch mit dem Auftrag, sofern klar ersichtlich ist, dass Fremdleistungen zur Erfüllung notwendig sind.
[G] BELEGMUSTER, EIGENTUMSVORBEHALT, GEHEIMHALTUNG
[G.1] Textdepartment behält sich das Recht vor, eigenkreative Arbeiten für den Auftraggeber mit Nennung des Auftraggebers für die Eigenwerbung zu verwenden. Das gilt auch für vom Auftraggeber nicht umgesetzte Entwürfe. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Textdepartment unentgeltlich mindestens zwei einwandfreie Belege.
[G.2] An Entwürfen, Texten, Konzepten und Ideen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
[G.3] Textdepartment verpflichtet sich zur Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers – auch über die Zeit der Zusammenarbeit hinaus.
[H] HAFTUNG, MITWIRKUNG, VERSAND
[H.1] Textdepartment verpflichtet sich, den Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen, insbesondere überlassene Vorlagen, Filme, Briefings etc. sorgfältig zu behandeln.
[H.2] Textdepartment haftet dem Auftraggeber ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Textdepartment haftet insbesondere nicht für Text- oder sonstige Fehler, die der Auftraggeber bei seiner Abnahme, Schlusskorrektur und Freigabe übersieht.
[H.3] Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Betrages beschränkt, der für die betreffende Arbeit bzw. Leistung in Rechnung gestellt wird und entfällt, sobald die Texte, Konzepte und Entwürfe etc. durch den Auftraggeber freigegeben sind.
[H.4] Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts, sind nicht Aufgabe von Textdepartment. Textdepartment haftet deshalb nicht für die wettbewerbs- oder warenrechtliche Zulässigkeit des Inhalts der Arbeitsergebnisse und Ideen.
[H.5] Außerdem verpflichtet sich Textdepartment, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet Textdepartment für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
[H.6] Sofern Textdepartment notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Textdepartment haftet nur für eigenes Verschulden gem. Punkt H.2.
[H.7] Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Materialien bzw. übermittelten Dateien zur Veröffentlichung (Texte, Fotos, Grafiken etc.) berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Textdepartment von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
[H.8] Wird Textdepartment von Dritten aufgrund von Texten, Konzepten, Ideen oder anderen Arbeitsergebnissen auf Unterlassung oder Schadensersatz oder ähnlichem in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber Textdepartment von der Haftung frei.
[H.9] Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand von Unterlagen oder Dateien auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
[I] SCHLUSSBESTIMMUNGEN
[I.1] Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von Textdepartment.
[I.2] Die Unwirksamkeit einer der bevorstehenden Bedingungen berührt die Geltendmachung der übrigen Bestimmungen nicht.
[I.3] Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfurt, Mai 2020
TEXTDEPARTMENT | Werkstatt für Texte, Konzepte und Ideen
Holger Dabow
Freier Konzeptionstexter und PR-Redakteur
Diplom-Kaufmann